Voraussetzungen und Bedingungen für die Vermietung

Damit die Vermietung unserer Instrumenten-Sets für beide Seiten reibungslos verläuft, bitten wir Sie, die folgenden Voraussetzungen und Mietbedingungen sorgfältig zu lesen und zu beachten:

1. Mindestalter und Geschäftsfähigkeit

Vertragspartner muss eine volljährige und voll geschäftsfähige Person sein. Ein Mietvertrag kann daher ausschließlich mit Personen abgeschlossen werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Mit Kindern und Minderjährigen schließen wir keine Mietverträge ab. 

2. Vermietung ausschließlich an Privatpersonen

Unser Vermietungsangebot richtet sich ausschließlich an Privatpersonen. Vermietungen an Schulen, private oder öffentliche Institutionen sowie sonstige Einrichtungen sind nicht möglich. Hierfür gibt es spezialisierte Anbieter.

3. Mindestmietdauer

Die Mindestmietdauer beträgt drei Monate. Während dieses Zeitraums ist eine ordentliche Kündigung des Mietvertrages ausgeschlossen.

4. Zahlungsweise per SEPA-Lastschrift

Die Mietzahlungen erfolgen ausschließlich per SEPA-Lastschrift. Andere Zahlungsarten, insbesondere Überweisungen oder Daueraufträge, können wir leider nicht anbieten.

Das angegebene Konto muss zum jeweiligen Abbuchungstermin ausreichend gedeckt sein. Eventuell entstehende Gebühren aufgrund von Rücklastschriften gehen zu Lasten des Mieters.

Sollte eine Lastschrift nicht eingelöst werden können, bitten wir Sie, sich umgehend mit uns in Verbindung zu setzen, um die Angelegenheit zu klären. Eine eigenmächtige Änderung der vereinbarten Zahlungsweise ist nicht zulässig und führt zur Kündigung des Mietvertrages. Bleibt eine Rückmeldung nach einer Rücklastschrift aus und kommt es erneut zu einer nicht eingelösten Lastschrift, behalten wir uns eine fristlose Kündigung des Mietvertrages vor.

5. Maximale Mietdauer je Instrumentengröße

Ein Instrumenten-Set kann pro Größenstufe maximal fünf Jahre gemietet werden. Spätestens nach Ablauf dieser Zeit sollte ein Wechsel auf die nächstgrößere Instrumentengröße vollzogen oder alternativ der Kauf eines Instruments in Betracht gezogen werden.

6. Miet-Sets sind nicht käuflich

Unsere Miet-Sets sind ausschließlich für die Vermietung vorgesehen und stehen nicht zum Verkauf. Sie sind ein wesentlicher Bestandteil unseres Angebots und repräsentieren unseren Qualitätsanspruch. Ausnahmen hiervon sind nicht möglich.

Selbstverständlich können Sie einzelne Instrumente, Bögen oder Etuis bei uns käuflich erwerben.

Beim Kauf eines vollständigen Sets erhalten Sie eine Mietgutschrift, deren Höhe sich nach Ihrer bisherigen Mietdauer richtet. Diese Gutschrift gilt ausschließlich beim Kauf eines kompletten Sets, nicht beim Erwerb einzelner Bestandteile.

7. Sorgfältiger Umgang und Pflege

Mit jedem Miet-Set erhalten Sie von uns ausführliche Hinweise zur richtigen Handhabung und Pflege. Diese senden wir Ihnen bei einer Mietanfrage bzw. nach jedem Instrumentenwechsel per E-Mail zu.

Wir bitten Sie, diese Hinweise sorgfältig zu beachten und insbesondere auch Ihre Kinder regelmäßig an den verantwortungsvollen Umgang mit dem Instrument zu erinnern.

Unsere Instrumente und Zubehörteile werden mit großer Sorgfalt ausgewählt und gepflegt. Daher setzen wir einen ebenso sorgsamen Umgang voraus. Ein unsachgemäßer, nachlässiger oder grober Umgang mit den Miet-Sets ist nicht akzeptabel.

Auch jüngere Kinder können den verantwortungsvollen Umgang mit einem Instrument erlernen, wenn Eltern und Lehrkräfte von Anfang an auf entsprechende Sorgfalt achten.

Entstehende Schäden am Miet-Set werden von uns fachgerecht repariert. Die hierfür anfallenden Kosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

8. Erneuerung des Bogenhaarbezugs

Bei normalem Gebrauch ist die Erneuerung des Bogenhaarbezugs für Sie kostenfrei.

Wurde der Bogen nachweislich nicht ordnungsgemäß entspannt, behalten wir uns vor, die Kosten für die Erneuerung des Haarbezugs in Rechnung zu stellen.

9. Saitenverschleiß

Die Kosten für den regulären Saitenverschleiß trägt der Mieter.

Einzelne Saiten oder komplette Saitensätze können Sie selbstverständlich direkt bei uns erwerben. Auf Wunsch übernehmen wir auch gerne das fachgerechte Aufziehen der neuen Saiten.

10. Freiwillige Instrumentenversicherung

Auf Wunsch können Sie Ihr Miet-Set (Instrument, Bogen und Etui) gegen einen geringen Jahresbeitrag versichern lassen.

Die Versicherung wird als Jahrespolice abgeschlossen. Eine anteilige Berechnung oder Erstattung des Beitrags ist nicht möglich.

Der Versicherungsschutz beginnt auf Wunsch mit dem Mietbeginn und endet mit der Rückgabe des Miet-Sets an uns.

Bitte beachten Sie: Schäden, die erst bei der Rückgabe festgestellt werden, können nach Beendigung des Versicherungsschutzes nicht mehr über die Versicherung geltend gemacht werden. Schrammen und Lackschäden sind grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Voraussetzung für die Regulierung eines Versicherungsfalls ist, dass ein konkretes Schadensereignis vorliegt. Schäden, die nicht auf ein bestimmtes Ereignis zurückzuführen sind, können daher nicht als Versicherungsfall geltend gemacht werden.

Herzlich Willkommen!

Geigenbaumeister

Matthias Vorbrodt
Eisenberg 8
38855 Wernigerode

Telefon: 0 39 43 - 60 22 88

9:00 Uhr - 11:00 Uhr und

13:00 Uhr - 17:00 Uhr erreichbar (außer montags)

jetzt auch über WhatsApp erreichbar

Email: info@geigenbauer.net

 

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