- Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit. Die Mindestmietzeit beträgt 3 Monate. Danach ist das Mietverhältnis für beide Seiten mit einer sechswöchigen Frist zum Monatsende
kündbar. Die Kündigung bedarf der Schriftform mit persönlicher Unterschrift. Kündigungen, die nicht schriftlich erfolgen, sondern z.B. per E-Mail, Fax, E-Post-Brief, SMS oder mündlich, sind
unwirksam. Der Mieter erhält eine Bestätigung der Kündigung mit den Möglichkeiten der Rückgabe. Der Mieter verpflichtet sich Adress- oder Kontoänderungen unverzüglich mitzuteilen. Eine
eventuelle Zusendung der Mietsache ist kostenlos, eventuelle Rücksendekosten trägt der Mieter. Die Rücksendungen erfolgen bitte ausschließlich an die Wernigeröder Adresse.
- Die monatlichen Mietkosten sind incl. 19 % MwSt. und werden monatlich zum 5. des laufenden Monats abgebucht. Kommt der Mieter mit der Zahlung mit einem Zeitraum von 2 Monatsmieten in
Verzug, ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen und unverzügliche Rückgabe der Mietsache zu verlangen. Zusätzliche Kosten durch Rücklastschriften gehen zu Lasten des
Mieters.
- Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache pfleglich zu behandeln (Lackschäden sind zu vermeiden) und haftet für Beschädigungen jeglicher Art sowie Verlust der Mietsache. Anfallende
Reparaturen sowie Lackschäden und verursachte Schäden (unabhängig der Ursache) gehen zu Lasten des Mieters. Es obliegt dem Mieter die Mietsache zu versichern. Kennzeichnungen der Mietsache, wie
Schilder, Nummern oder Aufschriften dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden. Jegliche Veränderungen am Set bedürfen der Rücksprache und ausdrücklichen Genehmigung durch den
Vermieter. Reparaturen haben ausschließlich in der hauseigenen Werkstatt zu erfolgen.
- Das gemietete Set muss in einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden. Der Mieter ist verpflichtet, für evtl. festgestellte Schäden (z.B. Lackschäden) aufzukommen. Der infolge der
regelmäßigen Benutzung abgespielte Haarbezug des Bogens wird kostenlos vom Vermieter erneuert (1 Bezug pro Jahr - nur bei Bedarf). Den Verschleiß der Saiten trägt der Mieter.
- Für den Fall eines Kaufes eines Instrumenten-Set´s oder Teile aus einem Set (nicht der Mietsache) durch den Mieter erstattet der Vermieter einen Teil der Mietkosten (max. 25% vom
Verkaufspreis), sofern die Mietdauer mindestens ein Jahr betragen hat und der Kauf innerhalb eines halben Jahres nach der Kündigung erfolgt.